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Sehr geehrter Herr Eberwein,
| willkommen zum dritten Newsletter des Presserats.
Fehler passieren immer - so auch im Journalismus. Der Umgang mit ihnen ist jedoch unterschiedlich und hat auch mit der Transparenz den eigenen Lesern gegenüber zu tun. Auch der Presserat wird bei seiner Beschwerdearbeit mit den unterschiedlichen Heransgehenweisen der Verlage konfrontiert: Was machen wir, wenn wir merken, wir haben einen Fehler begangen. Wir haben ein Foto eingestellt, das grausam war und nicht hätte gezeigt werden dürfen, wir haben einem Lokalpolitiker etwas unterstellt ohne dass er zu Wort kommen konnte oder ähnliches. Meine Kollegin Edda Kremer stellt Ihnen in dem Beitrag "Über den Umgang mit Fehlern" einige Fälle dazu vor. In der Hoffnung, Ihnen eine interessante Lektüre zu liefern, verbleibe ich mit besten Grüßen Ella Wassink |  |
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 | Korrigieren, berichtigen, verschweigen? |  |  |  | |  |



  | Ziffer 11 - Unangemessen sensationelle Berichterstattung |  |  |  | |  |
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 | Impressum |  |
 |  |  | | Impressum |  |  | Angaben gem. § 55 I, II RStV
Verantwortlich für den Inhalt:
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer Deutscher Presserat
Redaktion: Ella Wassink
Autor der Presseratsentscheidungen: Ullrich Momber
Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
Tel.: 030-367007-13
Fax: 030-367007-20
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