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In dieser Ausgabe

Wie gehen Sie mit Fehlern um?
Verbraucherinformation oder Schleichwerbung?
Nicht alle Einzelheiten schildern
Satire und Kirche - ein schwieriges Kapitel
Handyvideo, Fotostrecke und Zeichnung: Wieviel Grausamkeit muss und darf gezeigt werden?
Sehr geehrter Herr Eberwein,

willkommen zum dritten Newsletter des Presserats.

Fehler passieren immer - so auch im Journalismus. Der Umgang mit ihnen ist jedoch unterschiedlich und hat auch mit der Transparenz den eigenen Lesern gegenüber zu tun. Auch der Presserat wird bei seiner Beschwerdearbeit mit den unterschiedlichen Heransgehenweisen der Verlage konfrontiert: Was machen wir, wenn wir merken, wir haben einen Fehler begangen. Wir haben ein Foto eingestellt, das grausam war und nicht hätte gezeigt werden dürfen, wir haben einem Lokalpolitiker etwas unterstellt ohne dass er zu Wort kommen konnte oder ähnliches. Meine Kollegin Edda Kremer stellt Ihnen in dem Beitrag "Über den Umgang mit Fehlern" einige Fälle dazu vor.

In der Hoffnung, Ihnen eine interessante Lektüre zu liefern, verbleibe ich

mit besten Grüßen

Ella Wassink

Korrigieren, berichtigen, verschweigen?
Wie gehen Sie mit Fehlern um?

Von Edda Kremer
Auch Zeitungsredaktionen sind regelmäßig mit technischen Fehlern oder falschen Einschätzungen konfrontiert. Der offensive Umgang mit dem eigenen Verstoß fällt auch gestandenen Journalisten mitunter schwer. Beim Presserat gab es in den vergangen Monaten zwei positive Fälle, in denen Chefredaktionen ethische Verstöße gleich am nächsten Erscheinungstag von sich aus korrigierten. Durch das selbstkritische Verhalten hatten die Redaktionen das in der Präambel des Pressekodex geforderte Ansehen der Presse selbst wieder hergestellt - besser noch als es eine Rüge des Presserat gekonnt hätte. Sanktionen verhängte der Beschwerdeausschuss deshalb nicht.

Über den Umgang mit Fehlern
Redaktion entschuldigt sich - aber nur bei einzelnen Lesern
Den Fehler nicht eingestanden

Ziffer 7 - Trennung von Redaktion und Werbung
Verbraucherinformation oder Schleichwerbung?

Verbraucherinformation oder Schleichwerbung - diese Frage stellen sich Leser immer wieder und bringen sie vor den Presserat. So haben ein Ketchup-Hersteller und die Caritas einen Kooperationsvertrag abgeschlossen - darüber berichtet die "Rheinische Post" mit der großformatigen Abbildung eben dieser Ketchup-Marke. Ein kleineres Bild zeigt deutlich den Markennamen. Im Artikel äußern sich zwei Küchenchefs positiv zu dem Produkt. Sie werden mit diesen Aussagen zitiert: "Der Ketchup ist nicht der billigste, aber man schmeckt den Unterschied" und "Wir haben mehrere Tests gemacht, sind aber bei (...) geblieben." Was der Presserat hierzu sagt lesen Sie in "Caritas und Ketchup".

Dass Zeitungen und Zeitschriften auch selbst  Bücher, CDs etc. vermarkten ist seit Jahren gängiges Prinzip. So veröffentlicht "Spiegel-Online" unter dem Titel "Berauschender Mendelssohn" eine positive Rezension der neuen CD eines Quartetts mit Werken von Felix Mendelssohn Bartholdy. Zu Beginn des Beitrags wird ein Link zum Archiv des Nachrichtenmagazins zu dem Komponisten angegeben. Am Ende des Artikels wird auf den magazineigenen Shop hingewiesen, in dem die CD bestellt werden kann. Wie ist es um die journalistische Unabhängigkeit bestellt? Dazu in "Link zu kommerziellem Angebot".

In einem dritten Fall geht es um die Eröffnung eines Marktes - ein Thema für die Lokalberichterstattung.  Die "Rhein-Neckar-Zeitung" berichtet mit der Aussage "Hier gibt es für jeden Geschmack etwas" . Der Beitrag enthält eine ausführliche und positive Beschreibung des Angebots des Verbrauchermarktes. Mehr in "Werbung für den Markt".

Caritas und Ketchup
Link zu kommerziellem Angebot
Werbung für den Markt

Ziffer 8 - Persönlichkeitsrechtsverletzung
Nicht alle Einzelheiten schildern

Suizidberichterstattung sind stets heikel. Jede Zeitung, insbesondere im Lokalen, muss sich entscheiden, was und wieviel sie über ein solch schreckliches Ereignis berichten will. Die "Sächsischen Zeitung" ist dabei über das Ziel hinausgeschossen und hat die  Umstände des tragischen Ereignisses in allen Einzelheiten geschildert. Dies widerspricht der Richtlinie 8.5 im Pressekodex:
"Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt."

Das Thema Missbrauch in der Kirche ist in den letzten Wochen in allen Medien präsent gewesen. So  berichtet der "Nordbayerische Kurier" unter Namensnennung über einen Pfarrer, der wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt worden war und nach einer Versetzung erneut mit Jugendlichen arbeitete. Muss er dies hinnehmen? fragte ein Leser den Presserat. Lesen Sie dazu den Fall "Anonymität eines Pfarrers".

Suizid aus Liebeskummer
Anonymität eines Pfarrers

Ziffer 10 - Religiöse Gefühle
Satire und Kirche - ein schwieriges Kapitel

198 Leser haben sich gegen die Karikatur in der "Titanic" gewandt und beim Presserat Beschwerde eingelegt. Das Titelbild der Satire-Zeitschrift zeigt einen katholischen Geistlichen, der in Schritthöhe vor einem Kreuz mit Jesus zu sehen ist. Die Hände des Geistlichen sind ebenfalls ungefähr auf Schritthöhe zu erkennen. Aus einer Wunde des Gekreuzigten fließt Blut. Die Überschrift lautet "Kirche heute". Hier eine kleine Auswahl der Argumente:

- Verhöhnung des christlichen Glaubens 
- Verhöhnung katholischer Würdenträger 
- Verhöhnung von Jesus Christus 
- Verletzung religiöser Gefühle 
- Durch die Darstellung werde ein negatives Bild von
  Klerus und katholischer Religion gezeichnet. 
- Die in Teilen der Bevölkerung vorhandenen Vorurteile gegenüber praktizierenden Katholiken
  und Amtsträgern würden geschürt. 
- Es liege eine Vorverurteilung katholischer Gläubiger vor. 
- Ehrverletzung der katholischen Bischöfe und Kardinäle nach Ziffer 9 des Pressekodex 
- Dass ausgerechnet in der Karwoche eine Karikatur veröffentlicht werde, auf der sich ein
  Geistlicher den Genitalien des Kruzifix-Corpus zuwende, könne nur eine Verhöhnung der
  Kreuzesverehrung sein. 
- Die Darstellung übertreffe den Rahmen der Satire bei weitem. 
- Die Karikatur gefährde in bisher kaum gekanntem Maße den sozialen Frieden in der
  demokratischen Gesellschaft. 
- Die Karikatur sei pervers und Ekel erregend.

Satire zu den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche

Ziffer 11 - Unangemessen sensationelle Berichterstattung
Handyvideo, Fotostrecke und Zeichnung: Wieviel Grausamkeit muss und darf gezeigt werden?

Die Ziffer 11 gebietet, dass auf eine unangemessen sensationelle Berichterstattung verzichtet werden soll. Dieses Thema nimmt einen immer größeren Raum in den Beschwerden beim Presserat ein. So ist durch die Möglichkeit Videos auf die Internetseite einer Zeitung/Zeitschrift zu stellen und Grafiken, Animationen, Fotostrecken etc. zu verwenden die Gefahr auch größer geworden, dass Journalisten Dinge veröffentlichen, die vorher aus Platzgründen draußen blieben mussten. Im folgenden zeigen wir Ihnen drei Beispiele, die sich genau damit befassen: ein Gewaltvideo auf der Seite der "Goslarschen Zeitung", eine Fotostrecke und eine Zeichnung auf "BILD"-Online.

Manchmal darf und muss natürlich auch über schreckliches durchaus berichtet werden. So ist bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver erstmalig ein Rodler ums Leben gekommen. Sein Sturz führte zu Veränderungen der als sehr gefährlich geltenden Bob-Bahn. Über diesen Sturz haben alle Medien berichtet, viele auch mit einem Foto des gerade stürzenden Mannes (siehe auch oben: "Zeitung entschuldigt sich - jedoch nur bei einzelnen Lesern"). In dem hier geschilderten Fall ist der schwerverletzte Mann sogar  zu sehen - allerdings kann man ihm nicht direkt ins Gesicht sehen. Macht dies einen Unterschied? Der Beschwerdeausschuss sagt ja. Lesen Sie mehr in "Olympische Spiele -  Gestürzter Bobfahrer".

Gewaltvideo auf Zeitungsplattform
Galerie des Schreckens
Zeichnung eines verhungerten Kindes
Olympische Spiele - Gestürzter Bobfahrer

Impressum
Impressum
Angaben gem. § 55 I, II RStV

Verantwortlich für den Inhalt:
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer Deutscher Presserat
Redaktion: Ella Wassink
Autor der Presseratsentscheidungen: Ullrich Momber

Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin

Tel.: 030-367007-13
Fax: 030-367007-20
Mobil: 0171-5607750
E-Mail: info(at)presserat.de

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